Der Energieausweis informiert Mieter, Käufer und Eigentümer über den energetischen Zustand ihres Gebäudes und macht dieses hinsichtlich des Energieverbrauchs bzw.
-bedarfes vergleichbar.
Warum ein Energieausweis?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Die neue ENEV 2007 hat die Art des Energieausweises und die Fristen zur Einführung jetzt gesetzlich geregelt.
Die aktuellen Vorgaben sehen vor, dass für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008 Energieausweise erforderlich sind. Bei einem Baujahr nach 1965 bleibt noch Zeit bis zum 1. Januar 2009.
Es wird zwischen zwei Arten des Energieausweises unterschieden:
Bedarfsbasierter Energieausweis
Bei einem bedarfsbasierten Energieausweis ist eine Begutachtung des Gebäudes und der Anlagentechnik vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich.Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Neubauten, Umbauten und Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen. Diese müssen mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig erstellt werden, da dieser auf bekannten Verbrauchsdaten aus mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen basiert. Eine aufwändige Aufnahme des Gebäudes entfällt. Die Begutachtung des Gebäudes wird wesentlich verkürzt.
Welchen Energieausweis benötigt mein Objekt?
Welche Art des Energieausweises für Ihr Objekt erstellt werden muss, können Sie folgender Übersicht entnehmen:
Wichtig: bis 30.09.2008 besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfbasiertem und verbrauchsbasiertem Energieausweis.
Ab dem 01.10.2008 gilt folgende Regelung:
- Für Neubauten, Umbauten und Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden muss ein bedarfbasierter Energieausweis erstellt werden.
- In allen anderen Fällen sind verbrauchsbasierte Energieausweise zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Die ausführliche Variante des Energieausweises - die „Energieberatung vor Ort“ umfasst zusätzlich zur Darstellung des Gebäudeenergiebedarfs einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser zeigt Ihnen nicht nur Ihre Einsparpotenziale auf, sondern gibt auch einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit von Einsparmaßnahmen und über mögliche staatliche Fördergelder
Ihre Vorteile
Beide Varianten können jedem Eigentümer Vorteile verschaffen:
- Reduktion Ihres Energieverbrauchs
- Reduktion Ihrer laufenden Kosten durch die Energieeinsparung
- Staatliche Förderung Ihrer Energieeinsparung (unter bestimmten Voraussetzungen)
Ihre Maßnahmen
Stellen Sie unverbindlich eine Anfrage zur Erstellung Ihres Energieausweises an uns. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.